Geschäftsbedingungen

Wir freuen uns, dass Sie bei uns einkaufen! Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Produkte.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Opple Lighting B.V. 

 

1. Begriffsbestimmungen

a. Opple Lighting B.V.: Die Opple Lighting B.V. und ihre verbundenen Unternehmen.
b. Kunde(n): unter Kunden sind alle natürlichen oder juristischen Personen zu verstehen, mit denen Opple Lighting B.V. und deren Mitarbeiter im Laufe ihrer Geschäftstätigkeit handeln, worunter unter anderem Vertreter, Agenten und Nachfolger sowie Besucher ihrer Webseite zu verstehen sind.
c. Produkt(e): unter Produkten sind alle Produkte und Dienstleistungen der Opple Lighting B.V. zu verstehen, die unter der Marke Opple vertrieben werden. 

 

2. Anwendbarkeit

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Opple Lighting B.V. abgegebenen Angebote und sind ausschließlich auf das Rechtsverhältnis zwischen der Opple Lighting B.V. und ihren Kunden anwendbar. Alle etwaigen anderen Geschäftsbedingungen sind für die Opple Lighting B.V. nur dann verbindlich, wenn diese von ihr schriftlich angenommen wurden. Die Opple Lighting B.V. lehnt alle gegebenenfalls vom Kunden verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ab. Der Kunde kann - ausschließlich zu administrativen Zwecken - einen Einkaufsauftrag abgeben. Alle gegebenenfalls in einem solchen Einkaufsauftrag enthaltenen zusätzlichen oder abweichenden Geschäftsbedingungen sind ungültig und nichtig und können niemals Verpflichtungen für die Opple Lighting B.V. begründen. 

 

3. Angebote

a. Alle von der Opple Lighting B.V. abgegebenen Angebote sind unverbindlich und können jederzeit widerrufen werden, außer wenn von Opple Lighting B.V. selbst schriftlich anders angegeben.
b. Alle von der Opple Lighting B.V. schriftlich oder mündlich abgegebenen Anpassungen stellen ein neues Angebot dar, wodurch das vorige Angebot automatisch widerrufen wird. Alle von dem Kunden in einem Angebot der Opple Lighting B.V. angebrachten Anpassungen gelten als neues, vom Kunden abgegebenes Angebot, das die Opple Lighting B.V. nach ihrem alleinigen Ermessen annehmen oder ablehnen kann.
c. Außer im Fall des vorherigen Widerrufs durch eine schriftliche Mitteilung an den Kunden gilt das Angebot von Opple Lighting B.V. für die in dem Angebot angegebene Frist oder in Ermangelung der Angabe einer Frist für die Dauer von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Angebots.

 

4. Produkte, Preise und Steuern

a. Produktkonfigurationen und Preise können zu jedem beliebigen Zeitpunkt geändert werden.
b. Außer bei schriftlicher anderslautender Vereinbarung verstehen sich die Preisangaben auf der Basis der Lieferung ab Lager Tilburg sowie ausschließlich Lieferungs- und Service-Kosten.
c. Alle in die Preisliste aufgenommenen Preise und Preisangaben verstehen sich ausschließlich sämtlicher Steuern, Zölle, Abgaben oder Gebühren oder ähnlicher der Opple Lighting B.V. oder dem Kunden von irgendeiner Steuerbehörde in Bezug auf den Auftrag des Kunden auferlegten Abgaben (mit Ausnahme der auf die Einkünfte der Opple Lighting erhobenen Steuern), die von dem Kunden zu bezahlen sind außer wenn der Kunde der Opple Lighting B.V. ein entsprechendes Weiterverkaufs- oder Befreiungszertifikat für den Lieferort bereitgestellt hat, worunter der Ort zu verstehen ist, an dem die Opple Lighting B.V. das Eigentumsrecht an den Produkten oder den Besitz der Produkte an den Kunden überträgt.
d. Die Preisangaben lauten in Euro oder in einer gegebenenfalls von der Opple Lighting B.V. schriftlich angegebenen abweichenden Währung. Außer bei schriftlicher anderslautender Vereinbarung trägt der Kunde das gesamte Wechselkursrisiko. 

 

5. Informationen und Zeichnungen

a. Alle von der Opple Lighting B.V. bereitgestellten oder anderweitig in Katalogen, Preislisten und sonstigen Werbematerialien der Opple Lighting B.V. enthaltenen beschreibenden Spezifikationen, Illustrationen, Zeichnungen, Daten, Abmessungen und Gewichte haben ausschließlich annähernden Charakter, sie dienen der allgemeinen Beschreibung der Produkte und bilden keinen Bestandteil des Vertrags.
b. Die Kunden müssen der Opple Lighting B.V. alle zur Erfüllung des Auftrags benötigten relevanten Informationen bereitstellen. Dabei geht die Opple Lighting B.V. von der Vollständigkeit und Genauigkeit der bereitgestellten Informationen aus. 

 

6. Verpackung

Außer bei anderslautender Angabe im Angebot verstehen sich die Preise einschließlich der Verpackung entsprechend dem bei Opple Lighting B.V. üblichen Verpackungsstandard. Alle anderen ggf. vom Kunden verlangten oder von Opple Lighting B.V. für erforderlich gehaltenen Verpackungen werden zusätzlich zum Angebotspreis in Rechnung gestellt. 

 

7. Aufträge, Stornierung und Abweichung

a. Alle Aufträge unterliegen der Produktverfügbarkeit. Alle auf Auftragsbestätigungen enthaltenen Informationen gelten als zutreffend, außer wenn der Kundendienst von Opple Lighting B.V. innerhalb von 24 Stunden darüber informiert wird, dass dies nicht der Fall ist.
b. Aufträge für auf Lager befindliche Produkte (im Tilburger Lager) können storniert werden, wenn die Stornierung mindestens 5 Werktage vor dem angegebenen Lieferdatum schriftlich mitgeteilt wird. In solchen Fällen werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Wenn die Benachrichtigung weniger als 5 Tage vor dem Lieferdatum erfolgt, wird der jeweils höhere Betrag von 30 % des Rechnungsbetrags oder des Mindestbetrags von €150 als Stornogebühren in Rechnung gestellt.
c. Lagerfertigungsaufträge (Make-to-Stock) oder Sonderanfertigungen für den jeweiligen Kunden, wie z.B. Erstinstallations- oder Promotion-Aufträge, können storniert werden, wenn die entsprechende Mitteilung innerhalb von 3 Tagen ab Erhalt des Auftrags schriftlich erfolgt. In solchen Fällen werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Stornierung nicht mehr möglich. 
d. Ein Auftrag kann, nach Wahl der Opple Lighting B.V., beendet werden im Fall der Insolvenz oder der Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder der freiwilligen oder unfreiwilligen Liquidation des Kunden oder der Anordnung der Verwaltung seines Vermögens.
e. Ein Auftrag kann nur vom Kunden geändert werden, wenn diese Änderung von der Opple Lighting B.V. schriftlich angenommen wird. Alle derartigen Anpassungen oder Stornierungen können nur unter Bedingungen erfolgen, durch die die Opple Lighting B.V. für alle ihr ggf. entstandenen Kosten oder Verluste (worunter auch, aber nicht nur eine Gewinneinbuße zu verstehen ist) entschädigt wird.
f. Die Opple Lighting B.V. behält sich das Recht vor, im Fall von Lieferung nach Einkaufsaufträgen (Indentgeschäfte) die Mengen bis auf höchstens 5 % der ursprünglichen Auftragsmenge anzupassen. 

 

8. Versand, Lieferung, Verlustrisiko, Eigentumsübergang

a. Der Kunde ist sich dessen bewusst, dass die Produkte möglicherweise durch drittseitige Frachtführer international verschickt werden und dass es sich bei den angegebenen Lieferfristen und Lieferterminen nur um Schätzungen handelt. Die Opple Lighting B.V. übernimmt keinerlei Haftung für jegliche durch eine Verzögerung der Lieferung der Produkte entstandenen Schäden.
b. Außer bei anderslautender schriftlicher Vereinbarung erfolgt die Lieferung ab Lager. Die Opple Lighting B.V. ist zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Der Kunde muss die Lieferung der Produkte während der normalen Geschäftszeiten annehmen; andernfalls werden alle dadurch entstandenen Kosten (einschließlich Lager- und Frachtgebühren) entsprechend den Kostensätzen der Opple Lighting B.V. oder den ortsüblichen Sätzen in Rechnung gestellt.
c. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte geht zum Zeitpunkt der Lieferung ab Werk auf den Kunden über, auch wenn die Opple Lighting B.V. zu diesem Zeitpunkt das Eigentum noch nicht übertragen hat.
d. Die Opple Lighting B.V. übernimmt keinerlei Haftung gegenüber einem Kunden oder jeglichen Dritten für eventuelle Verluste oder Beschädigungen, einschließlich direkter oder indirekter Schäden oder Folgeschäden oder wie auch immer gearteter Verluste oder Beschädigungen, infolge einer Lieferverzögerung, unabhängig davon, ob diese auf eine fahrlässiges Handeln auf Seiten der Opple Lighting B.V. oder jeglicher anderer Parteien, auf Handlungen, die einen grundliegenden Vertragsbruch darstellen, auf Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen oder welche anderen Ursachen auch immer zurückzuführen sind.
e. Das Eigentumsrecht an einem Produkt geht unmittelbar nach Eingang des vollständigen Kaufpreises bei der Opple Lighting B.V. auf den Kunden über, vorausgesetzt, dass der Kunde sich nicht anderweitig mit der Erfüllung des Kaufvertrags sowie der vorliegenden Geschäftsbedingungen im Verzug befindet.
f. Falls die Opple Lighting B.V. an eine andere Anschrift als die Standard-Lieferadresse des Kunden liefern soll, so wird dem Kunden dafür ein bestimmtes Entgelt in Rechnung gestellt. Unter der Standard-Lieferadresse ist die bei der Opple Lighting B.V. bekannte Adresse des Kunden zu verstehen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, der Opple Lighting B.V. die richtige Standard-Lieferadresse mitzuteilen.
g. Wenn sich die Lieferung, nach der Benachrichtigung, dass die Produkte zur Lieferung bereitstehen, aus Gründen, die sich der angemessenen Einflussnahme von Opple Lighting B.V. entziehen, verzögert, hat die Opple Lighting B.V. das Recht, nach ihrer eigenen Wahl eine geeignete Lagerung am eigenen Standort oder an einem anderen Ort zu regeln, und wird sie angemessene Maßnahmen zum Schutz der Interessen des Kunden an den Produkten ergreifen. Der Kunde hat für alle Kosten für die Lagerung, Versicherung, Lagergelder, Handhabung und sonstige mit dieser Lagerung verbundenen Aufwendungen aufzukommen. 

 

9. Inspektion, Abnahme der Produkte

a. Alle etwaigen Ansprüche im Zusammenhang mit Fehlmengen oder fehlerhafter Versendung müssen innerhalb von zwei (2) Tagen nach Erhalt der jeweiligen Sendung bei Opple Lighting B.V. geltend gemacht werden. Falls der Kunde diese Ansprüche nicht fristgemäß geltend macht, ist die Opple Lighting B.V. nicht dazu verpflichtet, solche Sendungen zu berichtigen, außer wenn der Kunde alle damit verbundenen Kosten übernimmt.
b. Unmittelbar bei Erhalt eines Produkts hat der Kunde dieses auf Mängel und Nichtkonformität mit den von der Opple Lighting B.V. bereitgestellten schriftlichen Spezifikationen zu erproben und zu inspizieren, woraufhin er die Opple Lighting B.V. innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Erhalt eines Produkts über alle eventuellen Mängel oder Nichtkonformitäten in Kenntnis setzen muss. Nach Ablauf dieser Frist von sieben (7) Tagen gelten die Produkte, außer wenn diese bereits vorher angenommen wurden, als unwiderruflich vom Kunden angenommen. Nach dieser Annahme hat der Kunde nicht mehr das Recht, die Produkte mit irgendeiner Begründung abzulehnen oder die Annahme zu widerrufen. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass eine Frist von sieben (7) Tagen eine angemessene Dauer für Inspektion und Widerruf darstellt.
c. Das alleinige und ausschließliche Rechtsmittel im Fall von angeblich mangelhaften Produkten ist, nach dem alleinigen Ermessen der Opple Lighting B.V., die für den Kunden unentgeltliche Ersatzlieferung oder Reparatur derjenigen Produkte bzw. Teile derartiger Produkte. 

 

10. Rücksendung

a. Nur in absoluten Ausnahmefällen und mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Opple Lighting B.V. wird eine Rücksendung von Produkten akzeptiert. Für Produkte, die ohne die obige Zustimmung zurückgesendet wurden, sowie falsch zurückgesendete Produkte erfolgt keine Gutschrift; in solchen Fällen behält sich die Opple Lighting B.V. das Recht vor, eine Abholung derartiger Produkte innerhalb von 5 Werktagen zu verlangen, wobei diese Produkte nach dieser Frist vernichtet werden, ohne dass eine Gutschrift erfolgt.
b. Zurückgesendete Produkte müssen der Opple Lighting B.V. kostenlos in gutem Zustand in vollständigen Verpackungsmengen, in der unbeschädigten/ungeöffneten/nicht gekennzeichneten Originalverpackung sowie unbenutzt und im verkaufsfähigen Zustand geliefert werden, während sie noch im aktuellen Katalog aufgeführt sind.
c. Außer wenn Produkte falsch oder in zu großen Mengen geliefert wurden, wird ein von der Opple Lighting B.V. zu bestimmendem Entgelt für die Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. Für vom Kunden initiierte Rücksendungen gilt die jeweils höhere Summe der Mindest-Wiedereinlagerungsgebühr von 150 € oder 30 % des Verkaufspreises der Produkte.
d. Die Gutschrift für Produkte erfolgt zum ursprünglichen Rechnungsbetrag, oder wenn dies unklar ist, zu dem niedrigsten Preis während der letzten 12 Monate.
e. Produkte, die als Sonderbestellung geliefert oder hergestellt wurden, über einen Einkaufsauftrag bestellte Artikel (Indent-Artikel) oder Ausverkaufsprodukte können nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung zurückgeschickt oder gutgeschrieben werden. 

 

11. Zahlungen

a. Alle im Rahmen dieses Vertrags zu leistenden Zahlungen müssen in Euro erfolgen.
b. Sollte sich der Kunde in Bezug auf jegliche an die Opple Lighting B.V. zu leistenden Zahlungen im Verzug befinden, so hat die Opple Lighting B.V. das Recht, zusätzlich zu allen sonstigen der Opple Lighting B.V. gesetzlich zustehenden Rechten über den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe von 3 % p.a. über dem LIBOR-Zinssatz (London Interbank Offered Rate) zu berechnen, und zwar von dem Rechnungsdatum bis zu dem tatsächlichen Datum der vollständigen und endgültigen Bezahlung. Jede vom Kunden geleistete Zahlung wird zuerst auf alle in dieser Weise angefallenen Zinsen angerechnet, woraufhin der ggf. noch verbleibende Rest auf den ausstehenden Saldo des Vertragspreises angerechnet wird.
c. Für Kunden mit Rabattstaffeln gilt im Fall des Zahlungsverzugs eine Rabattsanktion, und zwar in der Form, dass für jede zu spät eingegangener Zahlung (d.h. bei unserer Bank abgewickelte Gelder) nach dem Fälligkeitsdatum ein Abzug von 10 % von dem gesamten Rabattanspruch berechnet wird. 

 

12. Aussetzung der Erfüllung und Rückbehaltungsrecht

a. Die Opple Lighting B.V. ist dazu berechtigt, ihre Vertragserfüllung (einschließlich zukünftiger Teillieferungen) auszusetzen, wenn der Kunde irgendeine seiner Verpflichtungen nicht erfüllt oder wenn die Opple Lighting B.V. angemessenerweise erwartet, dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird.
b. Falls der Kunde - trotz einer schriftlichen Aufforderung, in der eine Zahlungsfrist von mindestens sieben Tagen gesetzt wird- seinen Verpflichtungen nicht im vollen Umfang nachkommt, kann die Opple Lighting B.V. ein Rückbehaltungsrecht in Bezug auf die Produkte und Mittel des Kunden ausüben, was bedeutet, dass der Kunde kein Recht auf die Lieferung der Produkte mehr geltend machen kann. 

 

13. Haftung und Schadensbegrenzung

a. Die Haftung wird ausnahmslos auf den Preis des jeweiligen Produkts begrenzt. Auf gar keinen Fall übernimmt die Opple Lighting B.V. der anderen Seite gegenüber eine Haftung für jegliche wie auch immer gearteten Schäden (exemplarische, besondere, beiläufige Schäden, Schäden durch Strafgelder oder Folgeschäden (einschließlich Gewinneinbußen, Nutzungsverlust, Betriebsunterbrechungen, Datenverlust oder Beschaffungskosten für Ersatzprodukte, -Technologien oder -Dienstleistungen oder Verlust der Deckung)), die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien entstehen oder daraus hervorgehen, unabhängig davon, ob diese mit einem angeblichen Vertragsbruch oder einer angeblichen deliktischen Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) begründet werden, auch wenn die fragliche Partei von der Möglichkeit derartiger Schäden in Kenntnis gesetzt wurde.
b. Der Kunde verpflichtet sich dazu, die Opple Lighting B.V., ihre derzeitigen und zukünftigen Amtsinhaber, Geschäftsführer, Gesellschafter, Mitarbeiter und Vertreter zu verteidigen, zu entschädigen und jeden von ihnen schadlos zu halten im Hinblick auf jegliche Ansprüche, Forderungen, Klagegründe, Schadenersatzforderungen, Haftungsansprüche, Kosten und Auslagen einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, die geltend gemacht werden sollten aufgrund: (i) der spezifischen Verwendung durch den Kunden oder durch einen Abnehmer des Kunden, einschließlich von Produkthaftungsansprüchen oder -klagen, außer wenn eine solche Klage ausschließlich auf das Produkt selbst bezogen ist und keinen Zusammenhang mit der Benutzung oder Kombination mit anderen Produkten aufweist; (ii) der unbefugten Vornahme von Wartungs- oder Reparaturtätigkeiten oder Änderungen der Produkte durch den Kunden oder im Namen des Kunden, bzw. durch oder im Namen seiner Abnehmer, oder (iii) Produkte, die nicht zur üblichen Geschäftstätigkeit der Opple Lighting B.V. gehören und die ausdrücklich von dem Kunden verlangt und/oder entworfen wurden.
c. Der Kunde sagt zu bzw. verpflichtet sich dazu, gültige Versicherungspolicen abzuschließen und ununterbrochen in vollem Umfang rechtskräftig instandzuhalten im Hinblick auf alle Haftungsansprüche, Risiken und Verluste (wie u.a. Verluste, die von ungesetzlichen Handlungen seitens jeglicher Personen, Haftungsansprüche aufgrund von Produkthaftungsansprüchen sowie Haftungsansprüche im Zusammenhang mit dem nachfolgenden Artikel 14) in Bezug auf die Geschäftstätigkeit des Kunden bezüglich der Produkte. 

 

14. Unterlagen

a. Die Opple Lighting B.V. bleibt Eigentümer sämtlicher geistigen Eigentumsrechte, einschließlich der Urheberrechte, an sämtlichen zu einem Angebot oder Kostenvoranschlag, Auftrag oder Vertrag gehörigen Dokumenten, Zeichnungen, Plänen, Berechnungen, Entwürfen oder sonstigen Unterlagen. Die Informationen dürfen vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Opple Lighting B.V. weder ganz noch teilweise veröffentlicht, nachgeahmt, kopiert oder Dritten angeboten oder gezeigt werden. Außerdem dürfen auf keinen Fall Elemente der verwendeten oder vorgeführten Methode für eine Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen des Kunden oder jeglicher Dritter verwendet werden.
b. Es ist dem Kunden jedoch gestattet, die zur Verfügung gestellten Informationen im Rahmen von Verträgen mit Dritten zu benutzen und diese diesen Dritten in dem Umfang zur Verfügung zu stellen, in dem dies für die Ausführung des Vertrags erforderlich ist, unter der Voraussetzung, dass der Kunde die oben aufgeführten Verpflichtungen auch diesen Dritten auferlegt.
c. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, den Entwurf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Opple Lighting B.V. ganz oder teilweise erneut zu benutzen. Die Opple Lighting B.V. darf mit dieser Zustimmung Bedingungen verknüpfen, wie u.a. die Zahlung eines angemessenen Entgelts. Die Opple Lighting B.V. wird ihre Zustimmung nicht aus unangemessenen Gründen verweigern.
d. Alle von der Opple Lighting B.V. stammenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet wurden oder deren Vertraulichkeit in Anbetracht der Art der Informationen offensichtlich ist, müssen als solche behandelt werden. Die im obigen Absatz a. beschriebenen Dokumente müssen auf erste entsprechende Aufforderung der Opple Lighting B.V. zurückgegeben werden.
e. Der Kunde hat die Opple Lighting B.V. schadlos zu halten im Hinblick auf jegliche Schäden, die die Opple Lighting B.V. infolge der Nichterfüllung oder unvollständigen Erfüllung der Bestimmungen dieses Artikels erlitten hat oder noch erleiden sollte. 

 

15. Vertrauliche und geschützte Informationen

a. Als vertrauliche Informationen gelten (i) das Bestehen und die Bedingungen jeglicher Kaufverträge, sowie (ii) alle nicht-öffentlichen, vertraulichen oder geschützten Informationen technischer oder nicht-technischer Art in Bezug auf eine offenlegende Partei, einschließlich aller Informationen, die von der offenlegenden Partei zum Zeitpunkt dieser Offenlegung als vertrauliche Informationen angewiesenen werden, wobei diese Anweisung sowohl schriftlich als auch visuell erfolgen kann, oder sonst, wenn derartige Informationen in Anbetracht der Umstände einer vernünftigen Person vertraulich oder geschützt erscheinen würden. Ungeachtet der obigen Ausführungen sind unter vertraulichen Informationen nicht zu verstehen Informationen, technische Daten oder Know-how, die/das: (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich zugänglich sind/ist oder danach uneingeschränkt öffentlich zugänglich werden/wird, ohne dass dies auf eine Handlung oder eine Unterlassung der empfangenden Partei zurückzuführen ist; (ii) die empfangende Partei rechtmäßig von einem Dritten, der keinen Offenlegungseinschränkungen unterliegt, erhalten hat; (iii) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei bereits rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei befinden/befindet und nicht auf andere Weise Offenlegungseinschränkungen unterliegt/unterliegen; (iv) durch eine vorherige schriftliche Genehmigung der offenlegenden Partei zur Offenlegung freigegeben wurde(n); oder (v) unabhängig und gesondert, ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, von einer der Parteien entwickelt wurde(n).
b. Jede der Parteien verpflichtet sich dazu, die Vertraulichkeit der von der anderen Partei bereitgestellten vertraulichen Informationen zu gewährleisten und die jeweiligen Informationen mit derselben gebührenden Sorgfalt zu behandeln, die sie im Hinblick auf ihre eigenen vertraulichen Informationen einhalten würde. Die andere Partei darf vertrauliche Informationen auf keinen Fall ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei verkaufen, kopieren und/oder vertreiben, wobei diese Zustimmung nach dem alleinigen und absoluten Ermessen der fraglichen Partei gewährt oder verweigert werden darf.
c. Jede Partei verpflichtet sich dazu, den Kreis der Mitarbeiter oder von ihr beauftragten Dritten, die Zugang zu den vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei erhalten, so weit wie möglich zu beschränken und diesen Zugang nur denjenigen Personen zu gewähren, die diese unbedingt benötigen („Need-to-Know“-Prinzip), nachdem sie vorher diese Mitarbeiter und Dritte in demselben Umfang wie in dem vorliegenden Vertrag beschrieben zur Vertraulichkeit verpflichtet hat.
d. Unmittelbar nach Erhalt einer schriftlichen diesbezüglichen Aufforderung seitens der offenlegenden Partei hat die empfangende Partei sämtliche vertraulichen Informationen, die sie von der offenlegenden Partei erhalten hat, zurückzugeben oder auf entsprechende Aufforderung der offenlegenden Partei diese vertraulichen Informationen zu vernichten.
e. Verletzt der Kunde eine oder mehrere der in diesem Artikel enthaltenen Verpflichtungen, so verwirkt er eine unverzüglich fällige Vertragsstrafe von 50.000,00 € (in Worten: fünfzigtausend Euro) für jede Verletzung sowie für jeden Tag des Fortdauerns der Verletzung. Von dieser Vertragsstrafe bleibt das Recht auf den vollständigen Schadenersatz in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen unbeeinträchtigt. 

 

16. Einwirkung höherer Gewalt

Die Opple Lighting B.V. übernimmt keinerlei Haftung für eine eventuelle verzögerte Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn dies auf eine Einwirkung von Ereignissen zurückzuführen ist, die sich ihrer angemessenen Einflussnahme entziehen. Die Opple Lighting B.V. wird den Kunden umgehend schriftlich über die Gründe für die Verzögerung oder Nichterfüllung (sowie die voraussichtliche Dauer) informieren und alle angemessenen Maßnahmen zur Überwindung der Verzögerung oder Nichterfüllung ergreifen. 

 

17. Teilnichtigkeit

Sollten irgendwelche Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen oder irgendeiner anderen zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung von einem Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit für ungültig oder nichtig oder auf andere Weise unwirksam oder nicht rechtskräftig erklärt werden, so (i) gilt eine solche Bestimmung als in dem Sinne neuformuliert, dass sie der ursprünglichen Bedeutung der Bedingungen oder der Vereinbarung im Einklang mit dem geltendem Recht so nahe wie möglich kommt, und (ii) behalten die restlichen Bedingungen, Bestimmungen, Vereinbarungen und Einschränkungen ihre uneingeschränkte Rechtskraft und Gültigkeit. 

 

18. Weitere Zusicherungen

Jede der Parteien sichert zu und verpflichtet sich dazu, im eigenen Namen sowie im Namen aller ihrer eventuellen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger ohne weitere Gegenleistung alle weiteren Urkunden, Schriftstücke und Erklärungen zu erstellen, zu unterzeichnen, zu bestätigen, einzureichen, aufzuzeichnen, zu veröffentlichen und zuzustellen sowie alle sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, die entweder gesetzlich vorgeschrieben oder angemessenerweise zur effektiven Ausführung der Zwecke der vorliegenden Bedingungen oder aller sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien für erforderlich gehalten werden. 

 

19. Keine Begünstigten

Alle zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge werden ausschließlich zugunsten der vertragschließenden Parteien abgeschlossen; außer wenn in dem fraglichen Vertrag anders angegeben, kann nichts, was darin ausdrücklich oder stillschweigend zum Ausdruck gebracht wird, jeglichen anderen Personen als den vertragschließenden Parteien irgendwelche rechtlichen oder gewohnheitsrechtlichen Ansprüche verleihen oder so ausgelegt werden, als seien damit derartige Ansprüche verliehen worden. 

 

20. Keine Gesellschaft

Nichts aus dem Inhalt jeglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien kann so gelesen oder ausgelegt werden, dass dadurch zwischen den Parteien ein Vertretungs- oder Gesellschaftsverhältnis begründet würde. Keine der Parteien darf die Kreditwürdigkeit der jeweils anderen Partei belasten oder versuchen zu belasten oder für die jeweils andere Partei jegliche Zusicherungen, Garantien oder Zusagen abzugeben oder versuchen abzugeben. 

 

21. Rechtswahl und Gerichtsstand

Außer bei anderslautender schriftlicher Vereinbarung unterliegen alle Verträge dem niederländischen Recht und sind diese nach niederländischem Recht auszulegen, unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufvertrag, CISG). Gerichtsstand für alle zwischen den Parteien entstehenden Streitigkeiten erkennen die Parteien hiermit als ausschließlichen Gerichtsstand das für die jeweilige Person zuständige Gericht in 's-Hertogenbosch, Niederlande, an. Beide Parteien anerkennen die Zuständigkeit jedes solchen Gerichts als Gerichtsstand für die Beilegung sämtlicher Klagen, Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus ihrem Rechtsverhältnis ergeben sollten oder damit im Zusammenhang stehen. Alle gegen die Opple Lighting B.V. geltend gemachten Klageansprüche, unabhängig davon, ob diese mit einer vertraglichen oder deliktischen Haftung oder auf andere Weise begründet werden, müssen innerhalb eines (1) Jahres nach Eintreten des Klageanspruchs anhängig gemacht werden. Andernfalls gelten solche Klageansprüche als endgültig verjährt.